Lise-Meitner-Gymnasium

Offene Beratungsangebote

Das Lise-Meitner-Gymnasium ist ein „Haus des gemeinsamen Lebens und Lernens“. Schule wird zur Lebenswelt und übernimmt vermehrt Erziehungsaufgaben. Schule ist nicht nur für fachliches Lernen zuständig, Erziehung nicht nur Sache des Elternhauses, Konflikte lassen sich nicht grundsätzlich außerhalb der Schule lösen. Um in Zeiten sich verändernder Schülerpersönlichkeiten und eines sich verändernden gesellschaftlichen Umfeldes dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler Unterstützung und Beratung erhalten um Spannungen auszuhalten, Gefährdungen zu erkennen und in der modernen, offenen, sich rasch verändernden Welt Orientierung zu finden. 

Die Grundlagen

Wir stützen uns hier auf den Begriff der „sozialprofessionellen Beratung“, die sich von anderen Beratungsformen abgrenzt, indem sie lebensweltbezogen in und mit dem Sozialraum Schule ist, ressourcen- und netzwerkorientiert arbeitet, vernetzend wirkt, also alle Unterstützungssysteme einbezieht, mehr als eine Problem-Lösung-Beratung ist.

Ein systemischer Ansatz ist in unterschiedlichen Feldern der Beratung erkennbar:

  • Trainingsraum
  • „no blame approach“ als Intervention bei Mobbing
  • Suchtprävention „MOVE“
  • Einzelfallberatungen

Nicht das Problem, sondern die Lösung wird dabei in den Blick genommen: „Der Weg ist das Ziel.“ Es sollen Impulse gegeben, ein Perspektivwechsel ermöglicht werden, um Ressourcen zu erkennen und nutzen zu können. Grundvoraussetzung ist ein Klima gegenseitiger Wertschätzung, Wunsch und Streben danach sind im Schulprogramm verankert. Den Ratsuchenden wollen wir Orientierungshilfen geben, ihnen zu neuen Perspektiven verhelfen, ihre Bereitschaft wecken, Verantwortung für ihr Tun und Handeln zu übernehmen. Das Ergebnis sollte nachhaltig sein. Die Beratung ist zielgerichtet, in der Regel kontextspezifisch und zeitlich begrenzt. Nach einer Lösung wird gemeinsam gesucht.

Ein wesentlicher Faktor für unsere Beratungstätigkeit in der Schule ist Resilienzstärkung bei den Kindern und Jugendlichen. (Resilienz ist die Fähigkeit, schwierige Herausforderungen zu bewältigen und sogar noch einen persönlichen Nutzen daraus zu ziehen.) Darunter verstehen wir:

  • Die Akzeptanz der eigenen Persönlichkeit zu fördern
  • Die Auseinandersetzung mit Wert- und Sinnfragen anzubieten
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit zu stärken
  • Die Stärken der Kinder und Jugendlichen in der Schule in den Vordergrund zu stellen
  • Schülerinnen und Schüler bei ihren individuellen Lösungsprozessen in schwierigen Situationen zu unterstützen
  • Jeden jungen Menschen durch sensibles Wahrnehmen und Verstehen seiner jeweils eigenen Interessen zu stärken und zu begleiten
  • Alle Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem familiären, (kulturellen) und sozioökonomischen Hintergrund in den Blick zu nehmen

Die Mitglieder des Unterstützungssystems müssen eine Mittlerfunktion zum gesamten Unterstützersystem übernehmen können. Auch müssen sie andere Personen und Institutionen und deren Kompetenzen genau kennen, um die Ratsuchenden gegebenenfalls schnell weiter vermitteln zu können.

Beratung in der Schule

Alle am schulischen Erziehungsprozess Beteiligten sind für die Gestaltung von Beratung verantwortlich und können durch möglichst klare Zielvereinbarungen zum Erreichen guter Ergebnisse beitragen. Gleichzeitig ist eine offene Kommunikation unter den Beratenden erforderlich, um ein Gelingen des Erziehungsprozesses zu ermöglichen.

Die Zielgruppe des Beratungsteams sind Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, aber auch Kolleginnen und Kollegen. Beratungsanlässe sind beispielsweise Konfliktsituationen unter Schüler/innen oder zwischen Schüler/in und Lehrer/in, Lernschwierigkeiten oder schulische und familiäre Belastungssituationen. Es handelt sich um ein niederschwelliges Angebot, das in der Schule angeboten wird und in Anspruch genommen werden kann. Die Ratsuchenden kommen auf Grund von Empfehlungen oder aus eigenem Antrieb.

Mit Hilfe präventiver und fördernder Maßnahmen wollen wir zur Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen beitragen und besondere Begabungen fördern. Beratung verstehen wir nicht als isoliertes Tätigkeitsfeld, sondern als integrierten Bestandteil unterrichtlicher und erzieherischer Arbeit.

Das Beratungsteam, bestehend aus Beratungslehrkräften, Lehrkräften mit besonderen Kompetenzen und der Schulsozialpädagogin, treffen sich regelmäßig zu Besprechungen, um die anfallenden Aufgaben zu koordinieren und Absprachen über die Zusammenarbeit zu treffen.

Beratungsgrundsätze und -ziele des Beratungslehrerteams

Die Beratung durch die Beratungslehrer ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht, der Berater entscheidet für sich, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende kann, wie auch der Beratende, die Beratung jederzeit abbrechen.

Die Beratung durch die Beratungslehrer bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.

Die Beratung durch die Beratungslehrer bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).

Die Beratung durch die Beratungslehrer bietet eine erweiterte Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an. Informationen werden an die Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls auch an das zuständige Jugendamt, weitergegeben, wenn Schutzmaßnahmen zum Kindeswohl zu treffen sind (§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).

Die Beratung hat das Ziel direkt oder indirekt Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll- offenen und respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer »menschlichen Schule«.

Prävention und Intervention

Wir unterscheiden zwischen Prävention und Intervention

Prävention

Klassenstufe Maßnahme
5 Klassenverbandsstärkung im Rahmen der ersten Klassenfahrt
5 und 6 Soziales Lernen
6 Gefahren des Internets („Click it 2“ von Zartbitter / Elternabend) oder Sexualkundeunterricht / Verhütung (Pro Familia)
7 bzw. 8 Informationen zum Cybermobbing / Klassenfahrt zur Ich- und Verbandsstärkung
8 Biologie / Aufklärung zum Thema „Aids“ / Projekttag „Drogen“
9 Ausbildung zum Streitschlichter (Patenschaft für 5er in EF) / Veranstaltung zur Suchtprävention unter Mitwirkung der Polizei

 

Intervention

In Problemlagen haben Schüler/innen Ansprechpartner/innen, die ihnen bei der Lösung behilflich sein können:

Hier sind in erster Linie die SV- bzw. Vertrauenslehrer zu nennen, die von der Schülerschaft selbst gewählt werden.

  • Bei Verhaltensauffälligkeiten werden Lehrpersonen, die Beratungslehrer/innen, die Drogenberater/innen, die Schulpfarrerin, die Schulsozialpädagogin, die Schulpsychologin, das Jugendamt hinzugezogen. Weitere Möglichkeiten sind Einzelfallhilfe von Herrn Roggendorf (Kompetenzzentrum / Förderschule Pestalozzi) und die Nutzung des Trainingsraums.
  • Für die „Erste Hilfe“ stehen Lehrer/innen und der Schulsanitätsdienst zur Verfügung.
  • Bei Mobbing gibt es das Angebot des Klassentrainings mit Lehrer/innen, Beratungslehrer/innen, Schulsozialpädagogin (Methode des „no blame approach“)und die Mobbingsprechstunde durch den schulpsychologischen Dienst.
  • In Fällen von Gewalt (körperlich und psychisch) sind die Beratungslehrer/innen und die Schulleitung Ansprechpartner, in besonderen Fällen wird die Teilkonferenz nach § 53 Schulgesetz einberufen.

Das Beratungsangebot gilt auch für:

  • Eltern, in Form von Einzelfallhilfe / Erziehungsberatung mit allen zur Verfügung stehenden Beratungsangeboten und der Vermittlung an weiterführende Stellen und mit der Durchführung von Elternabenden / Stammtischen.
  • Lehrer/innen, das heißt Kolleginnen und Kollegen können sowohl präventive als auch intervenierende Beratung in Anspruch nehmen. Dafür stehen der Lehrerrat, die Frauenbeauftragte, der schulpsychologische Dienst (Supervision / Coaching) und die Beratungslehrer/in zur Verfügung.

Krisenintervention

Für Besondere Gefahrenlagen (z.B. Amokdrohung) steht das Krisenteam zur Verfügung. Zusammensetzung und Aufgaben des Krisenteams sind in einer Übersicht festgehalten. Bei der Androhung von Suizid müssen die Beratungslehrer/innen, die Schulsozialpädagogin und der schulpsychologische Dienst hinzugezogen werden.

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